Alba Trade Handels G.m.b.H.
Schwarzenbergstrasse 1-3/4;
1010 Wien
Geschäftsführer: Alban Caslli
Tel: 0043 1 607 00 98
Email: office@albatrade.at
UID: ATU61732389
FN 261598d
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Für die zwischen der im Firmenbuch Wien unter FN 261598d eingetragenen Alba Trade Handels G.m.b.H. (in der Folge auch als Alba Trade oder „Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen gelten ausschließlich nachstehende AGB.
(2) Diese Geschäftsbedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(5) Der Kunde unterwirft sich der Geltung dieser AGB. Steht Alba Trade mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Ebenso haben diese AGB für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
(6) Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich insbesondere in der Auftragsbestätigung von Alba Trade oder in gesondert ausgehandelten Verträgen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote (auch auf Internetseiten) sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei Preisen, Abbildungen und Prospekten. Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mitteilungen von Alba Trade – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden.
(2) Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden. Der Vertragsabschluss kommt schriftlich mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung zustande.
(3) Der Kunde gibt seine Bestellungen mittels E-Mail, oder Fax oder persönlich auf dem vom Lieferanten bereitgestellten Formular ab. Die Bestellung hat folgendes zu beinhalten: Name des Kunden (Rechnungsadresse), genaue Bezeichnung und Menge der bestellten Produkte, genaue Lieferadresse (falls abweichend vom Sitz des Kunden), das Datum der Bestellung und Lieferfrist, den Preis und die Zahlungs- und Lieferbedingungen
(4) Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.
(6) Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist setzen. Ist diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.
(7) Lieferfristen werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt gem. § 10 dieser AGBs.
§ 3 Annahmeverzug
(1) Gerät der Kunde mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Wurde eine Zahlung eines Deposits vereinbart und geleistet, kann dieser Betrag zur Abdeckung der Kosten von Alba Trade oder zum Schadensersatz verursacht durch den Zahlungsverzug verwendet werden, und wird von Alba Trade einbehalten. Dies bedeutet nicht, dass Alba Trade damit auf weitere allfällige Ansprüche verzichtet.
(3) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme), so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder (i) bei Alba Trade oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung bei Alba Trade, so sind wir berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung durch Alba Trade für die Verschlechterung oder den Untergang der bei uns gelagerten Ware trifft Alba Trade nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben die Rechte des von Alba Trade i.S.d. §§ 373 ff UGB.
§ 4 Gewährleistung
(1) Alba Trade leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht, bzw. die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann.
(2) Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die mangelhafte Ware ist Alba Trade auf Kosten von Alba Trade zurückzugeben. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig verursacht haben.
(5) Für die Gewährleistungsfrist für Neuwaren ist die jeweilige gesetzliche Regelung maßgebend. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von unserer Seite oder des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(8) Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware. Für Kosten einer durch den Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen Mängelbehebung hat Alba Trade nicht aufzukommen.
§ 6 Schadensersatz
(1) Alba Trade ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden; gleiches gilt für den Ersatz des Mangelfolgeschadens.
(2) Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware.
(3) Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt.
§ 7 Gefahrübergang – Versendung
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, oder nach Maßgabe der zur Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden über.
(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Gibt der Kunde keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg. (4) Sollte der Verkauf „on Hold“ sein gilt folgendes: Nach Eingang der vereinbarten Anzahlung werden die Waren an den Lagerhalter/Spediteur/Transporteur geliefert, 4 welcher im Angebot oder in der dazugehörigen Korrespondenz erwähnt ist. Dieser bewahrt die Waren im Namen von Alba Trade auf, bis der Kunde diese vollständig oder hinreichend vollständig bezahlt hat und Alba Trade die Waren offiziell frei gibt. Der Kunde hat dann gem. § 7 Ziffer (5) die Waren zu überprüfen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Übergabe unverzüglich bezüglich Mengen, Farbe, Gewicht und Verpackung zu prüfen und die Lieferung mit den beigefügten Bildern zu vergleichen und etwaige Beanstandungen zu protokollieren. Im Falle einer Beschädigung oder Defektes hat der Kunde Alba Trade unverzüglich über den Mangel der Lieferung zu informieren. Der Kunde muss den Mangel der Lieferung in den Transportdokumenten (z. B. CMR) aufzeichnen – gegengezeichnet vom Spediteur oder sonstigen Personen die mit der Zustellung der Waren beauftragt wurden. Zusätzlich muss der Kunde den Mangel der beschädigten Ware und / oder der Paletten und / oder der Verpackung mittels Bildern dokumentieren. Bei Gewichtsabweichungen die bei der Zollabfertigung festgestellt werden, hat der Kunde Alba Trade die Gewichtsbescheinigung des Zolls zuzusenden. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt.
§ 8 Vergütung
(1) Nach Auslieferung der Ware an den Kunden wird die Rechnung erstellt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des von Alba Trade an den Kunden übermittelten Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt
(2) Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam.
(3) Für den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Daneben ist Alba Trade berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren.
(4) Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten.
(5) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Kunden.
(6) Bankspesen udgl. im Zusammenhang mit der Bezahlung sind vom Kunden zutragen. Der Kunde hat Sorge dafür zutragen, dass Alba Trade die volle in Rechnung gestellt Summe frei von jeglichem Abzug erhält.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzbzw. Standortwechsel hat uns der Kunde, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Warenherausgabe zu verlangen.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von Alba Trade nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen etc. sowie von Alba Trade oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende Unfälle befreit Alba Trade für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind; Alba Trade trifft in diesem Fall keine Verzugsfolgen.
§ 11 Besondere Verkaufsbedingungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich den Originalzustand (inkl. der Verpackung) der vertragsgegenständlichen Waren unter allen Umständen bis zum Weiterverkauf beizubehalten. Der Kunde darf die Waren nicht verändern oder zu beschädigen und es Dritten nicht erlauben, dies zu tun.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Export- und Importgesetze, einschließlich derjenigen der Republik Österreich, der Europäischen Union und anderer Länder, inklusive, aber nicht beschränkt auf alle notwendigen Zollabfertigungserfordernisse, Ausfuhr- und Einfuhrlizenzen und -befreiungen sowie auf die Beibringung alles ordnungsgemäßen Unterlagen. Der Kunde verpflichtet sich, Alba Trade von Ansprüchen freizustellen, die gegen Alba Trade geltend gemacht werden, wenn der Kunde die geltenden Export- und Importgesetze nicht einhält.
(3) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er keinen von Alba Trade gekauften Gegenstand wissentlich verkaufen, übertragen, exportieren oder re-exportieren wird, wenn er dabei die Handelsembargos oder -sanktionen der Republik Österreich, der Europäischen Union oder anderer Länder verletzt.
(4) Der Kunde garantiert, dass er nicht an Betrugshandlungen beteiligt ist, insbesondere aber nicht ausschließlich an Steuerbetrug.
§ 12 Vertraulichkeitsklausel
(1) Sollte der Kunde im Laufe der Bestellung oder Lieferung an Informationen gelangen, so darf dieser diese Informationen nicht an Dritte weiterleiten, oder sie zu seinem oder Vorteil Dritter ausnutzen. Der Kunde muss diese Informationen vertraulich behandeln. Der Kunde muss diese Verpflichtung auf alle seine Subunternehmer und Mitarbeiter übertragen.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und zu seiner Betreuung, sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und 6 Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
(2) Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
(3) Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(4) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Bonitätsdienstleisters „Coface – Compagnie francaise d’assurance pour le commerce exterieur SA“ Niederlassung Austria; Marxergasse 4c 1030 Wien, Österreich erfolgen kann. Des weiteren willigt er ein, dass im Fall seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz übermittelt und von dieser Dritten zugänglich gemacht werden.